Pflichten & Bußgelder
Arbeitsschutz-Pflichten & Bußgelder
Welche Arbeitsschutz-Pflichten hat Ihr Unternehmen – und was kostet ihr Fehlen? Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung: die Pflichten, die Bußgelder nach ArbSchG und wie Sie in Berlin rechtssicher werden.
Arbeitsschutz ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht – ab dem ersten Beschäftigten. Fehlt eine vorgeschriebene Maßnahme, drohen nicht nur Unfälle, sondern Bußgelder, persönliche Haftung der Geschäftsführung und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Betreuung sind Sie auf der sicheren Seite – wir übernehmen das für Sie.
Was es kostet, wenn Pflichten fehlen
bis 5.000 €
Bußgeld je Verstoß – z.B. fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung oder Dokumentation (§ 25 ArbSchG)
bis 30.000 €
Bußgeld bei Missachtung einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde (§ 25 ArbSchG)
Freiheitsstrafe
bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben und Gesundheit (§ 26 ArbSchG)
Rechtsgrundlage & Haftung
Die Beträge ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); die konkrete Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest (in Berlin das LAGetSi – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit). Verantwortlich ist die Geschäftsführung persönlich – diese Pflicht lässt sich nicht wegdelegieren, wohl aber die fachgerechte Umsetzung.
Diese Pflichten hat (fast) jeder Betrieb
Unabhängig von Branche und Größe gelten für Arbeitgeber in Deutschland u.a. diese Grundpflichten – alle davon übernehmen oder begleiten wir für Sie:
- Betriebsärztliche Betreuung bestellen (ASiG, DGUV Vorschrift 2) – ab dem ersten Beschäftigten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (ASiG, DGUV Vorschrift 2)
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren (ArbSchG § 5 und § 6)
- Beschäftigte regelmäßig unterweisen (ArbSchG § 12)
- Sicherheitsbeauftragte bestellen (ab 21 Beschäftigten, DGUV Vorschrift 1)
- Brandschutzhelfer:innen und Ersthelfer:innen ausbilden (ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1)
Woran es in der Praxis am häufigsten scheitert
Typische Lücken
- Gefährdungsbeurteilung veraltet oder nie erstellt
- Unterweisungen nicht dokumentiert
- Kein Betriebsarzt / keine Sifa bestellt
- Keine Brandschutzhelfer:innen benannt
Das Risiko
- Bußgeld bei Prüfung durch LAGetSi oder Berufsgenossenschaft
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Regressforderungen des Unfallversicherungsträgers nach einem Unfall
- Betriebsunterbrechung im Schadensfall
So werden Sie rechtssicher – ohne Aufwand für Sie
- 1
Bestandsaufnahme
Wir prüfen, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten und wo Lücken bestehen – kostenlos im Rahmen des Angebots.
- 2
Bestellung & Betreuung
Wir übernehmen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, erstellen die Gefährdungsbeurteilung und bilden Ihre Beauftragten aus.
- 3
Dokumentation & Nachweis
Alles prüfsicher dokumentiert – digital über unsere Plattform, jederzeit vorzeigbar gegenüber Behörde und Versicherer.
Mehr als Pflichterfüllung: ganzheitlicher Arbeitsschutz
Wir schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und begleiten Sie bei der Umsetzung aller Compliance-Maßnahmen. Doch es geht um mehr als das Vermeiden von Haftungsrisiken und Bußgeldern: Gemeinsam sorgen wir für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz – für ein gesundes, produktives Arbeitsklima und Mitarbeitende, die gesund bleiben.
Statt teurer Einzelkataloge oder Software, die Sie selbst bedienen müssen, bekommen Sie bei BESTMED 360 alles aus einer Hand – betriebsärztlich seit 1989 in Berlin, mit fester Ansprechperson. So wird aus reiner Pflichterfüllung ein echter Gewinn für Ihren Betrieb: Wir finden Lösungen für alle Ihre Bedürfnisse.
Fachlich geprüft von Vladimir Dorn, Leitender Betriebsarzt · Stand August 2026