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Pflichten & Bußgelder

Arbeitsschutz-Pflichten & Bußgelder

Welche Arbeitsschutz-Pflichten hat Ihr Unternehmen – und was kostet ihr Fehlen? Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung: die Pflichten, die Bußgelder nach ArbSchG und wie Sie in Berlin rechtssicher werden.

Arbeitsschutz ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht – ab dem ersten Beschäftigten. Fehlt eine vorgeschriebene Maßnahme, drohen nicht nur Unfälle, sondern Bußgelder, persönliche Haftung der Geschäftsführung und im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Betreuung sind Sie auf der sicheren Seite – wir übernehmen das für Sie.

Was es kostet, wenn Pflichten fehlen

bis 5.000 €

Bußgeld je Verstoß – z.B. fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung oder Dokumentation (§ 25 ArbSchG)

bis 30.000 €

Bußgeld bei Missachtung einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde (§ 25 ArbSchG)

Freiheitsstrafe

bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben und Gesundheit (§ 26 ArbSchG)

Rechtsgrundlage & Haftung

Die Beträge ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); die konkrete Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest (in Berlin das LAGetSi – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit). Verantwortlich ist die Geschäftsführung persönlich – diese Pflicht lässt sich nicht wegdelegieren, wohl aber die fachgerechte Umsetzung.

Diese Pflichten hat (fast) jeder Betrieb

Unabhängig von Branche und Größe gelten für Arbeitgeber in Deutschland u.a. diese Grundpflichten – alle davon übernehmen oder begleiten wir für Sie:

  • Betriebsärztliche Betreuung bestellen (ASiG, DGUV Vorschrift 2) – ab dem ersten Beschäftigten
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (ASiG, DGUV Vorschrift 2)
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren (ArbSchG § 5 und § 6)
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen (ArbSchG § 12)
  • Sicherheitsbeauftragte bestellen (ab 21 Beschäftigten, DGUV Vorschrift 1)
  • Brandschutzhelfer:innen und Ersthelfer:innen ausbilden (ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1)

Woran es in der Praxis am häufigsten scheitert

Typische Lücken

  • Gefährdungsbeurteilung veraltet oder nie erstellt
  • Unterweisungen nicht dokumentiert
  • Kein Betriebsarzt / keine Sifa bestellt
  • Keine Brandschutzhelfer:innen benannt

Das Risiko

  • Bußgeld bei Prüfung durch LAGetSi oder Berufsgenossenschaft
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Regressforderungen des Unfallversicherungsträgers nach einem Unfall
  • Betriebsunterbrechung im Schadensfall

So werden Sie rechtssicher – ohne Aufwand für Sie

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Wir prüfen, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten und wo Lücken bestehen – kostenlos im Rahmen des Angebots.

  2. 2

    Bestellung & Betreuung

    Wir übernehmen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, erstellen die Gefährdungsbeurteilung und bilden Ihre Beauftragten aus.

  3. 3

    Dokumentation & Nachweis

    Alles prüfsicher dokumentiert – digital über unsere Plattform, jederzeit vorzeigbar gegenüber Behörde und Versicherer.

Mehr als Pflichterfüllung: ganzheitlicher Arbeitsschutz

Wir schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und begleiten Sie bei der Umsetzung aller Compliance-Maßnahmen. Doch es geht um mehr als das Vermeiden von Haftungsrisiken und Bußgeldern: Gemeinsam sorgen wir für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz – für ein gesundes, produktives Arbeitsklima und Mitarbeitende, die gesund bleiben.

Statt teurer Einzelkataloge oder Software, die Sie selbst bedienen müssen, bekommen Sie bei BESTMED 360 alles aus einer Hand – betriebsärztlich seit 1989 in Berlin, mit fester Ansprechperson. So wird aus reiner Pflichterfüllung ein echter Gewinn für Ihren Betrieb: Wir finden Lösungen für alle Ihre Bedürfnisse.

Fachlich geprüft von Vladimir Dorn, Leitender Betriebsarzt · Stand August 2026

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